Corona- Bekämpfungsverordnung seit 01.03.23 aufgehoben!
zuletzte aktualisiert: 01.03.2023
Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalzsomit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Die Test- und Maskenpflicht ist aufgehoben.
Die Schutzmaßnahmenverordnung regelt, dass für Personen die mit dem Coronavirus infiziert sind eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung besteht. Daher bitten wir sie in diesem Fall eine FFP Maske beim Betreten unserer Räumlichkeiten zu tragen.